EFA®-Zertifizierung

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In der Finanzberatung gibt es zahlreiche Berufsbezeichnungen und Qualifikationen, deren Anforderungen sich deutlich unterscheiden können. Neben der CFP®-Zertifizierung gibt es eine weitere europaweit ausgerichtete Qualifikation: die Zertifizierung zum EFPA European Financial Advisor® EFA.

Die EFA®-Zertifizierung ist an definierte Anforderungen an Ausbildung, Prüfung, Berufserfahrung und berufsethisches Verhalten geknüpft. In Europa tragen nach Angaben des FPSB Deutschland mehr als 13.000 Finanzfachleute in über 15 Ländern diese Zertifizierung. Was genau dahintersteckt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Bedeutung die Zertifizierung für Verbraucher haben kann, erklärt dieser Artikel.

Was die EFA®-Zertifizierung ist

Der EFPA European Financial Advisor® EFA ist eine europaweit ausgerichtete berufliche Zertifizierung für Fachleute in der Finanzberatung. Das Zertifizierungskonzept wurde von der European Financial Planning Association (EFPA), einer europäischen Dachorganisation für professionelle Standards in der Finanzberatung und Finanzplanung, entwickelt. In Deutschland ist der Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. für die EFA-Zertifizierung zuständig und zugleich Zertifizierungsgeber für die CFP®-Zertifizierung.

Die EFA®-Zertifizierung basiert auf europaweit definierten Anforderungen an Ausbildung, Prüfung, Berufserfahrung und berufsethisches Verhalten. Damit kann sie Verbrauchern einen nachprüfbaren Orientierungspunkt bei der Auswahl eines qualifizierten Finanzberaters bieten.

Die EFA®-Zertifizierung ist eine eigenständige berufliche Qualifikation. Im deutschen Zertifizierungssystem des FPSB kann sie zugleich einen Einstieg in die weiterführende Qualifikation zum CFP® darstellen.

Voraussetzungen für die EFA®-Zertifizierung

Wer die EFA®-Zertifizierung anstrebt, muss mehrere definierte Anforderungen erfüllen. Das Zertifizierungssystem basiert auf den vier Bereichen Education, Examination, Experience und Ethics.

● Ausbildung: Voraussetzung ist eine qualifizierende Ausbildung bei einem akkreditierten Aus- und Weiterbildungsanbieter auf Basis des EFA-Curriculums. Dieses orientiert sich an europaweiten Mindeststandards der EFPA und berücksichtigt zugleich nationale rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen. Zu den Themen gehören unter anderem Finanzmärkte, Anlageprodukte, Altersvorsorge, Versicherungen, Finanzierung sowie Regulierung, Steuern und Ethik.

● Prüfung: Im Rahmen des akkreditierten Ausbildungsprogramms werden Fachkenntnisse durch Prüfungen nachgewiesen. Anschließend ist zusätzlich eine schriftliche Zentralprüfung beim FPSB Deutschland erfolgreich zu absolvieren.

● Berufserfahrung: Für die Zertifizierung müssen mindestens drei Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich nachgewiesen werden.

● Ethik: Bewerber müssen die für EFA® geltenden Standesregeln und ethischen Vorgaben anerkennen. Dazu gehört insbesondere der Vorrang des Kundeninteresses.

Damit bietet die EFA®-Zertifizierung einen nachprüfbaren Qualifikationsnachweis in Bezug auf Ausbildung, Prüfung, Berufserfahrung und berufsethische Anforderungen.

Weiterbildung als Dauerpflicht

Ein zentrales Element der EFA®-Zertifizierung ist die kontinuierliche Weiterbildung. EFA®-Zertifikatsträger müssen innerhalb von zwei Jahren insgesamt 30 Stunden anrechenbare Weiterbildung (CPD) nachweisen. Die Weiterbildungsaktivitäten müssen sich auf Themen des EFA-Curriculums beziehen.

Die kontinuierliche Weiterbildung ist damit ein Bestandteil der Qualitätssicherung innerhalb des EFA®-Zertifizierungssystems. Denn rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen verändern sich, Finanzmärkte entwickeln sich weiter und neue Anlage- und Vorsorgelösungen entstehen. Ohne regelmäßige Weiterbildung besteht die Gefahr, dass fachliche Kenntnisse mit der Zeit nicht mehr den aktuellen Rahmenbedingungen entsprechen.

Die Weiterbildungspflicht soll deshalb dazu beitragen, dass EFA®-Professionals ihre Kenntnisse kontinuierlich aktualisieren und relevante fachliche Entwicklungen in ihrer beruflichen Tätigkeit berücksichtigen.

EFA® und CFP® im Vergleich

Wer sich mit beruflichen Zertifizierungen in der Finanzplanung beschäftigt, stößt schnell auf die Frage: Was unterscheidet EFA® und CFP®? Beide Zertifizierungen werden in Deutschland vom FPSB Deutschland vergeben und beruhen auf Anforderungen an Ausbildung, Prüfung, Berufserfahrung und berufsethisches Verhalten. Dennoch unterscheiden sie sich in ihrer Ausrichtung und im Umfang der Zertifizierungsanforderungen.

Der EFA® ist eine europaweit ausgerichtete Zertifizierung für Finanzberater und wird vom FPSB Deutschland zugleich als Einstiegslevel zur weiterführenden CFP®-Zertifizierung eingeordnet. Der CFP® legt einen stärkeren Schwerpunkt auf ganzheitliches Financial Planning und stellt zusätzliche Anforderungen an die praktische Erfahrung: Für beide Zertifizierungen sind mindestens drei Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich erforderlich; beim CFP® muss darüber hinaus praktische Erfahrung im Financial Planning nachgewiesen werden.

Beide Zertifizierungen sind eigenständig und können auch nebeneinander geführt werden. Wer beide Zertifizierungen besitzt, hat jeweils die dafür geltenden Ausbildungs-, Prüfungs-, Erfahrungs- und Ethikanforderungen erfüllt.

Warum der europäische Fokus relevant ist

Finanzberatung findet in einem zunehmend vernetzten europäischen Markt statt. Gleichzeitig unterscheiden sich rechtliche, steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen sowie Altersvorsorgesysteme von Land zu Land. Ein gemeinsamer europäischer Qualifikationsrahmen kann deshalb dazu beitragen, vergleichbare fachliche und berufsethische Anforderungen zu etablieren.

Die EFPA verbindet bei der EFA®-Zertifizierung gemeinsame europäische Standards mit nationalen Besonderheiten. Zentrale Kompetenz-, Prüfungs- und Ethikanforderungen werden auf europäischer Ebene definiert, während Ausbildung und Prüfungen insbesondere bei Themen wie Steuern, Recht und Altersvorsorge an die Bedingungen des jeweiligen Landes angepasst werden.

Für Verbraucher bietet dieses System einen nachvollziehbaren Qualifikationsrahmen. Eine EFA®-Zertifizierung in Deutschland ist allerdings nicht automatisch ein Nachweis für Spezialkenntnisse im Steuer-, Rechts- oder Vorsorgesystem anderer europäischer Länder.

Was Verbraucher über die EFA®-Zertifizierung wissen sollten

Für Menschen, die einen Finanzberater suchen, kann die EFA®-Zertifizierung ein hilfreicher Orientierungspunkt sein. Sie zeigt, dass der EFA®-Professional ein akkreditiertes Aus- oder Weiterbildungsprogramm sowie die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich absolviert, die erforderliche Berufserfahrung nachgewiesen und die berufsethischen Anforderungen anerkannt hat. Das kann die Einordnung erleichtern, weil die Berufsbezeichnung „Finanzberater“ selbst in Deutschland nicht geschützt ist.

EFA®-Professionals sind außerdem zu kontinuierlicher Weiterbildung verpflichtet und müssen innerhalb von zwei Jahren 30 Stunden anrechenbare Weiterbildung nachweisen. Bei möglichen Verstößen gegen die Standes- und Ethikregeln besteht zudem die Möglichkeit, sich an den FPSB Deutschland beziehungsweise dessen Ehrengericht zu wenden.

Die EFA®-Zertifizierung ist damit ein nachprüfbarer Qualifikationsnachweis, der Verbrauchern zusätzliche Anhaltspunkte bei der Auswahl eines Finanzberaters geben kann. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung des konkreten Beratungsangebots, der Vergütungsform und möglicher Interessenkonflikte.

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